Tempo 100 für Anhänger

 Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h 

FÜR GESPANNE AUF AUTOBAHNEN UND KRAFTFAHRSTRASSEN IN DEUTSCHLAND

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15.10.1998 in Kraft getreten und seit dem 11.11.2010 mit der fünften Änderung unbefristet gültig. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.

Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne* im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren. 

Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden: 

  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. 
  • Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.
  • Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L). 
  • Die Anhängerreifen müssen jünger als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr.; weitere Informationen im Reifen-Informativ). 
  • Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten „Tempo 100”-Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird. 
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert (siehe Rückseite)!
  • Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor sein (Ermittlung der X-Faktoren siehe Innenseite).
  • Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei anderen Anhängern) angehoben. 
  • Dem Fahrzeughalter wird vom GTÜ-Prüfingenieur ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingung ausgehändigt. 

 Wie bekomme ich eine „Tempo 100”-Plakette?

Wenn mit einem Anhänger 100 km/h gefahren werden soll, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers nötig. Dabei wird der Anhänger bezüglich seiner Ausstattung (z. B. Bremse, Schwingungsdämpfer, Stabilisierungseinrichtung) mit einem X-Faktor klassifiziert. Gemäß § 13 FZV kann ein GTÜ-Prüfingenieur einen Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellen. Auf Grundlage dieses Vorschlags erfolgt ein Eintrag beim Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein), und eine gesiegelte „Tempo 100“-Plakette wird 

vom Straßenverkehrsamt ausgehändigt. Diese muss am Heck des Anhängers angebracht werden. Verfügt das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem, das für den Anhängerbetrieb ausgelegt ist, kann ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs über § 13 FZV erfolgen, um einen höheren X-Faktor zu erhalten. Als Arbeitsgrundlage für diese Berichtigung der Fahrzeugpapiere dient eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers, in der bescheinigt wird, dass dieses Fahrzeug mit dem spez. fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist. 

Zusammenfassung der
X-Faktoren

Richtige Stützlast – mehr Sicherheit

Nur eine richtig eingestellte Stützlast der Kombination aus Zugfahrzeug und gezogenem Fahrzeug bietet dem Gespann eine optimale Fahrstabilität und erhöht entscheidend die Verkehrssicherheit. Die Stützlast ist die Kraft, mit der die Deichsel des Anhängers auf die Kupplung des Pkw drückt.

So ermitteln Sie die Stützlast und stellen sie richtig: 

1. Ermitteln Sie die maximale Stützlast Ihres Zugfahrzeuges und Ihres Anhängers (z. B. Fahrzeugpapiere, Typenschild, Stützlastschild). 

 2. Stellen Sie die Stützlast am Anhänger durch geschicktes Beladen auf 

den kleineren der beiden Werte ein. Nutzen Sie dazu z. B. eine Stützlast- oder Personenwaage, die senkrecht unter dem Kupplungsmaul positioniert wird. Die Deichsel des Anhängers muss dabei waagerecht stehen. Besondere Hinweise zur Beladung finden sich im Bedienungshandbuch des Anhängers. 

3. Überprüfen Sie die Stützlast vor jedem Fahrtantritt!

Die Stützlast der Kombination ist gemäß der Ausnahmeverordnung an der größtmöglichen Stützlast zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.