Voll­gut­ach­ten für Old­ti­mer

Wann ist ein Vollgutachten erforderlich?

Es gibt Fälle, da wird vor der Begutachtung eines Oldtimers gemäß § 23 StVZO ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) in Verbindung mit einer Untersuchung nach § 29 StVZO (HU) benötigt.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn

  • es sich um ein Fahrzeug handelt, das außerhalb der EU, wie z. B. aus den USA eingeführt wurde und nicht über eine EG-Typgenehmigung oder allgemeine Betriebserlaubnis verfügt.
  • es sich um eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges handelt, das ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt war.

Welche Unterlagen brauche ich?

Bitte bringen Sie zur Begutachtung je nach Fall, zur Prüfstelle oder Werkstatt folgende Unterlagen mit:

  • Die Zulassungsdokumente aus dem Land, in dem der Oldtimer zuletzt zugelassen war.
  • Ein Datenblatt der technischen Daten für Ihr Fahrzeug.
  • Wenn vorhanden, Unterlagen zum Fahrzeug, die Auskunft über seine Historie geben. Das können Scheckhefte, Wartungspläne oder Werkstattrechnungen sein.

Die Unterschriftsberechtigten begutachten das Fahrzeug nach den Richtlinien der §§ 29 StVZO und 21 StVZO. Aus dem Gutachten geht hervor, ob das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und den Vorschriften der StVZO entspricht. Wenn ja, kann es für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Ob das Fahrzeug als historisches Fahrzeug zugelassen werden kann, wird in einer Begutachtung nach § 23 StVZO festgestellt.