Haupt­un­ter­su­chung (HU) + Abgasuntersuchung (AU)

gem. § 29 StVZO

Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. "AU" für Sie um. 

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Die HU in Kürze erklärt 

Das GTÜ-Erklärvideo zeigt in rund 50 Sekunden, wie wichtig die Hauptuntersuchung ist, welche die wichtigsten Prüfpunkte sind, wie Sie sich darauf vorbereiten können.

HU-Plakette fällig?

Die GTÜ hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei der GTÜ. 

Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch soll sichergestellt 

werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen.

Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die HU übernehmen.

Fristen für die HU

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.

Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei Pkw und Motorrädern gilt:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wie lese ich die HU-Plakette?

 
Die Prüfplakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht ist, zeigt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.

Welche Plakettenfarben gibt es?

Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren. 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027
 
Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, erinnern wir Sie gerne rechtzeitig an Ihren nächsten HU-Termin. 

Vorsicht bei Fristüberziehung!

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben dem erhöhten Prüfentgelt ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die "normale" HU.

Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges.
(Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.) 

So bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die HU!

Wiederzulassung nach längerer Abmeldung

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwendiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.