BOKraft

§§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1)

Untersuchungen zur "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)" Hier helfen Ihnen unsere GTÜ-Prüfingenieure gerne weiter.

Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung

Unsere Prüfingenieurinnen und -ingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

Sprechen Sie uns an.