Tu­ning und
Än­de­rungs­ab­nah­men

gem. § 19 (3) StV­ZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure Ihr(e) Fahrzeug(e) und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Änderungsabnahme: Welche Änderungen am Fahrzeug müssen Sie anmelden?

Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht. Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei der GTÜ-Prüfstelle in Ihrer Region von einer GTÜ-Prüfingenieurin oder einem GTÜ-Prüfingenieur durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung. 

Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit geänderter Rad-Reifen-Kombination).

Solche Änderungsabnahmen müssen von den Unterschrifts­berechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ durchgeführt werden. Wählen Sie bei der GTÜ-Vertragspartnersuche einfach „Gutachten Einzelabnahme § 21 StVZO/§19 (2) StVZO“ oder „Vollgutachten nach § 21 StVZO“ aus.

Sollten Sie sich bei Änderungen an Ihrem Fahrzeug unsicher sein, dann wenden Sie sich bitte vor den An- oder Umbaumaßnahmen an uns.

Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann dann sehr teuer für Sie werden.

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen

Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.

Papiere nicht vergessen!

Bringen Sie zur Begutachtung der Änderungen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Was ist beim Tuning mit Absicht auf Änderungsabnahme erlaubt und was nicht, worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt?